Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland
Geschrieben von: Axel Meier
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| Leo Baeck, 1873-1956 |
Die Regierungsübernahme der Nazis 1933 zwang die verschiedenen Strömungen
im deutschen Judentum, eine einheitliche Front zu bilden. Die Differenzen
über die Auslegung des Jüdischseins zwischen Assimilierten,
Zionisten und Religiösen traten in den Hintergrund. Vorrangig war
nun, die deutschen Juden auf eine neue Art des Lebens vorzubereiten. Es
bedurfte es einer zentralen Stelle, die das gesamte deutsche Judentum
repräsentierte und Verhandlungen mit den Behörden führen
konnte. Diese Selbstorganisation der deutschen Juden bewirkte einen Bewußtseinswandel
innerhalb des Judentums, der kennzeichnend ist für die Jahre zwischen
1933 und 1938, schließlich bewirkten die Selbstbesinnung und -bejahung
des Judentums eine große Solidarität innerhalb der ausgestoßenen
Gruppe. Ein erster Schritt zur Entstehung einer jüdischen Dachorganisation
war die Gründung des "Zentralausschusses für Hilfe und
Aufbau" am 13. April 1933. In ihm fanden sich zum ersten Mal die
großen jüdischen Organisationen zur Zusammenarbeit bereit:
der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens,
die Zionistische Vereinigung für Deutschland, der Hilfsverein der
deutschen Juden, der Jüdische Frauenbund, der Preußische Landesverband
Jüdischer Gemeinden, die Jüdische Gemeinde Berlin und die orthodoxe
Agudas Israel. Zwar blieb der Zentralausschuß bis 1935 formal unabhängig
von der Reichsvertretung, dennoch war er ein zentrales Organ der Arbeit
der Dachorganisation. Seine wichtigste Aufgabe sah der Zentralausschuß
darin, die Idee der Solidarität und Selbsthilfe innerhalb der jüdischen
Gemeinschaft zu verbreiten. Er engagierte sich in der Wohlfahrtspflege,
der Wirtschaftshilfe, der Berufsumschichtung, dem Schulwesen sowie der
Vorbereitung und Organisierung der Emigration. Finanziert wurde die Arbeit
durch Spenden, Abgaben der jüdischen Gemeinden und Zuwendungen ausländischer
Hilfsorganisationen. Die Reichsvertretung der deutschen Juden wurde am
17. September 1933 gegründet. Im wesentlichen standen hinter der
Zentralorganisation des deutschen Judentums die selben Gruppen, die auch
im Zentralausschuss vertreten waren. Lediglich die Agudas Israel trat
nicht der Reichsvertretung bei, dafür aber der einflussreiche Reichsbund
jüdischer Frontsoldaten. Präsident der Reichsvertretung wurde
Leo Baeck, der als Integrationsfigur der deutschen Juden galt. Geschäftsführender
Vorsitzender war Otto Hirsch vom Centralverein. Der Vorstand setzte sich
aus den Vertretern der jüdischen Verbände zusammen: drei Zionisten
(von denen einer die religiöse Richtung vertrat); ein weiterer CV-Vertreter;
einer für den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten und zwei für
die Vereinigung für das religiös-liberale Judentum. Die jüdischen
Gemeinden und Landesverbände waren mit Sitz und Stimme im Beirat,
dem parlamentarischen Gremium, vertreten. Neben den Arbeitsbereichen des
Zentralausschusses betonte die Reichsvertretung ihre Aufgabe als Gesamtvertretung
des deutschen Judentums gegenüber der NS-Regierung in politischen
Fragen. Gerade dieser Vertretungsanspruch brachte der Reichsvertetung
Kritik und Widerstand einzelner jüdischer Gruppen ein: Der Verband
deutsch-nationaler Juden lehnte die Reichsvertretung ab, da an ihr Zionisten
beteiligt waren; die Berliner Gemeinde wollte als größte jüdische
Gemeinde in Deutschland weder Arbeitsbereiche an die Reichsvertretung
abgeben, noch deren Führungsanspruch akzeptieren; orthodoxe Gruppen
standen der Etablierung einer säkularen Behörde als oberste
Führung der deutschen Juden skeptisch gegenüber, was noch durch
die Tatsache verstärkt wurde, daß mit Leo Baeck ein liberaler
Rabbi an deren Spitze stand; die Staatszionistische Organisation schließlich
lehnte das Konzept von „Hilfe und Aufbau“ grundsätzlich
ab und forderte statt dessen die Auflösung der jüdischen Gemeinschaft
durch Emigration.
Da die Reichsvertretung durch die Initiative einzelner Organisationen
entstanden war, wurde ihr vielfach ein Mangel an demokratischer Legitimation
vorgeworfen. Zwar rechtfertigte sich die Dachorganisation damit, daß
die in ihr zusammengefassten Gruppierungen den überwiegenden Teil
der deutschen Juden repräsentierten, dennoch konnte sie sich nie
ganz von diesem Makel befreien. Nach Erlass der Nürnberger
Gesetze musste sich die Gesamtorganisation in „Reichsvertretung
der Juden in Deutschland“ umbenennen. Im Juli 1938 wurde sie als
„Reichsverband der Juden in Deutschland“ zu einer Zwangsorganisation,
in der jeder in Deutschland lebende Jude Mitglied war. Ein Jahr später
wurde sie zur „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“
umgebildet. Während die Reichsvertretung weitgehend Teilbereichen
unabhängig arbeiten konnte, war die Reichsvereinigung nun völlig
vom Willen der Behörden abhängig. Im Grunde handelte es sich
der Reichsvereinigung um eine reine Marionettenorganisation, die gezwungen
war, als Regierungsamt zu fungieren. Zwar bestand eine Kontinuität
zwischen Reichsvertretung und Reichsvereinigung bezüglich ihrer Tätigkeitsfelder
und der personellen Führung durch Baeck und Hirsch, aber nun standen
nicht mehr die Interessen der jüdischen Selbstorganisation im Mittelpunkt,
sondern jene des Regimes. Alle noch bestehenden jüdischen Organisationen
und Gemeinden wurden zwangsweise in die Reichsvereinigung eingegliedert.
Sie unterstand der Aufsicht des Reichsinnenministeriums und war gezwungen,
dessen Anweisungen Folge zu leisten. Hierzu gehörten die Konfiszierung
von jüdischem Besitz und ab dem Auswanderungsverbot vom Oktober 1941
auch die Vorbereitungen zur Deportation. 1943 wurde die Geschäftsstelle
der Reichsvereinigung aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt
und die letzten Mitarbeiter wurden in Konzentrationslager deportiert.
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