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Karl Hermann Frank: Böhmen und Mähren im Reich, 1941
Geschrieben von: Redaktion
Der Vortrag wurde von Staatssekretär SS-Gruppenführer Karl Hermann Frank am 24. Juni 1941 im Ostinstitut in Krakau gehalten.
Herr Generalgouverneur, meine Herren!
Zunächst danke ich Ihnen für Ihre Einladung, im Rahmen eines Vortragsabends des Ost-Instituts über das Protektorat Böhmen und Mähren zu Ihnen zu sprechen. Ich bin der Einladung, Herr Generalgouverneur, in Ihrem Regierungssitz Krakau zu sprechen, gerne gefolgt. Es ist für die kommende Aufbauarbeit im neuen Reich und im neuen Europa vorteilhaft, wenn die politischen Träger solcher Arbeit in den neugewonnenen Gebieten mit fremdem Volkstum untereinander Verbindung halten und auftauchende Probleme gemeinsam erörtern. Ich überbringe Ihnen, Herr Generalgouverneur, gleichzeitig die Grüße des Herren Reichsprotektors in Böhmen und Mähren, Freiherrn von Neurath, und hoffe, daß wir Sie bald einmal in Prag begrüßen können.
Ich will nun versuchen, über de Grundfragen der Beziehung Böhmens und Mährens zum Reich, von der Vergangenheit bis zur jüngsten Geschichte, dann über das Protektorat Böhmen und Mähren, seinen Aufbau und seine Verwaltung zu sprechen, und einen Ausblick zu geben auf die Behandlung des tschechischen Problems im neuen Reich.
Im politischen Sprachschatz Europas gibt es ein geflügeltes Wort, das heißt: „Der Herr von Böhmen ist der Herr Europas“. Es ist aber nicht diese Funktion, die die tausendjährige Zugehörigkeit der böhmisch-mährischen Gebiete zum deutschen Bereich verursacht hat. Denn sie gehört im wesentlichen erst dem späteren Mittelalter an. Ein Blick auf die Karte zeigt dagegen die von Anfang an gegebenen und beständigen Gründe auf, die die politische Verbindung der böhmischen Gebiete mit dem Reich begründen. Böhmen und Mähren und die in diesem Raume siedelnden Völker lagen und liegen nicht nur im deutschen politischen, sondern auch im deutschen völkischen Lebensraum. Die Raumlage der Länder verbietet ihre politische Selbstständigkeit, – mindestens aber eine staatlich-politisch Form mit antideutscher Konzeption. Die Unfähigkeit der Tschechen sich dauernd staatlich zu organisieren ist Raumschicksal. Jedes Deutsche Reich muß über diesen Raum und seine Bewohner politisch verfügen können; zur Sicherung des germanisch-deutschen Lebensraumes nach Osten, bzw. Südosten hin ist dies schlechthin Grundgesetzt. Nach diesem Grundsatz haben auch Könige und Kaiser des Reiches gehandelt. Von Karl dem Großem angefangen bis zum Jahre 1866 war ein ständiges politisches Gefolgschaftsverhältnis des tschechischen Volkes und seiner führenden Männer, bzw. eine staatsrechtliche Verbindung der Länder Böhmen und Mähren in irgendeiner Form zum Reich vorhanden. Dem tributären Verhältnis der ersten 150 Jahre folgen die lehensrechtliche Verbindung und dann andere staatsrechtliche Bindungen im Reichsverband.
Die Schwierigkeiten, die sich einer objektiven geschichtlichen Darstellung entgegenstellen, liegen darin begründet, daß die böhmische Geschichtsschreibung weitgehendst beeinflusst ist durch die Arbeiten des tschechischen Historikers Franz Palacky. Er war nämlich zugleich, oder besser gesagt in erster Linie, Politiker und seine historischen Arbeiten sind stärkstens von seinen politischen Interessen und tschechischen Wunschträumen beeinflußt.
Seine „wissenschaftlich erhärteten“ Behauptungen wurden vielfach von der deutschen Geschichtsschreibung übernommen. Seine Auffassung vom Reich des Franken Samo, dessen Regierungssitz er nach Böhmen verlegt, sein Eintreten für die Echtheit der Königinhofer und Grünberger Handschriften – beides bewusste Fälschungen des Tschechen Wenzel Hanka, die in Frühzeiten der böhmischen Geschichte eine blühende tschechische Volksliteratur verbürgen sollten – beweisen, daß er in seinen Darstellungen einem politischen Wunsch, nicht aber historischen Tatsachen folgt.
Die neue Geschichtsforschung kommt zu folgenden Ergebnissen: Den keltischen Bojern, die dem Lande Böhmen den Namen geben (Bojerheim = Böheim = Böhmen), folgen die germanischen Markomannen um 150 nach der Zeitwende. Sie haben zu Beginn des 6. Jahrhunderts das Land wahrscheinlich zum größten Teil wieder verlassen. Die Einwanderung der Slawen in den böhmischen Kessel erfolgte hauptsächlich im 7. Jahrhundert in kleinen Gruppen, sozusagen in unpolitischer Form. Die historische Kontinuität gegenüber den germanisch-markomannischen Vorgängern drückt sich außer in der Übernahme deutscher Worte und Flurnamen auch dadurch aus, daß die einwandernden Slawen von den Markomannen die Gaueinteilung übernommen haben.
Mit dieser Einwanderung war der erste Kontakt deutsch-slawischer Beziehungen hergestellt. Von nun an wurden das gesamte Leben, alle Kulturen und alle Zivilisationselemente dieser Slawen vom Übergewicht der deutsch-germanischen Mitte Europas her bestimmt.
Die universale Sendung, die das Germanentum mit dem Karl dem Großen übernommen hatte, ist es, die die Einbeziehung des böhmischen Raumes in den politischen und darüber hinaus in den deutschen Gesamtbereich bewirkt.
Zur Sicherung der Reichsgrenzen führt Karl der Große 805 einen Krieg gegen die Slawen in Böhmen. 817 wird Böhmen durch Ludwig den Frommen dem ostfränkischen Reiche zugewiesen. 822 erscheinen auf dem Hoftage zu Frankfurt auch slawische Gesandtschaften aus Böhmen und Mähren. 845 bekriegt Ludwig der Deutsche die mährischen Slawen und beendet den Krieg 870 durch die Gefangennahme des mährischen Herzogs. Das mährische Fürstentum wird vorübergehend in eine fränkische Provinz umgewandelt und von bayerischen Grafen verwaltet. Eine Chronik berichtet, daß 895 alle Herzöge in Böhmen vor Kaiser Arnulf erschienen. Damit ist die Zugehörigkeit der böhmischen Großen zum abendländisch-katholischen Bereich (der Kaiser als Vorkämpfer des Christentums) gekennzeichnet. Die Tätigkeit der Slawenapostel Cyrill und Method und Beziehungen zum orthodoxen Byzanz sind vorübergehende Episoden. Auch die Entstehung eines eigenen großmährischen Reiches ist nur eine kurze Zwischenepoche.
Entscheidend ist das Jahr 950. Die Schwäche und innere Wirren des Reiches, die von böhmischen und mährischen Großen für ihre Interessen ausgenutzt werden konnten, sind vorbei. Otto der Große tritt auf. Mit ihm sind die Versuche der Unabhängigkeitskämpfe der Pschemisliden [sic] gegen das deutsche Königtum zu Ende. „Boleslaw I. zog es vor“ – wie der zeitgenössische Geschichtsschreiber Widukind meldet – „sich solcher Majestät zu unterwerfen, als das äußerste Verderben zu erleiden; er stellte sich unter die Fahnen, gab dem König Rede und Antwort und erhielt zuletzt Verzeihung.“ Es ist nicht minder bemerkenswert, daß, nach dem Urteil des tschechischen Historikers Novotny, Boleslaw „die nationale Selbstständigkeit seines Volkes in Frage gestellt hätte, wenn er nicht rechtzeitig die politische preisgegeben hätte.“
Damit sind nicht nur persönliche Bindungen zwischen König und Herzog eingegangen, wie die tschechische Geschichtsschreibung es darzustellen versucht, sondern Bindungen staatsrechtlichen Charakters hergestellt. Wenn vor 950 tributäre Beziehungen, nach modernen Rechtsbegriffen also etwa völkerrechtliche Beziehungen bestanden, so handelt es sich von 950 an um lehensrechtliche Verbindungen, d. h. um Verbindungen innerhalb desselben Staatsverbandes. Die in zunehmendem Maße sich verstärkenden Bindungen Böhmens und Mährens an das Reich haben auch außenpolitische Gründe. Die polnische Macht stößt nach Böhmen vor. 1003 residiert ein polnischer Fürst in Prag. Nur mit deutscher Hilfe gelingt seine Vertreibung. Am 8. 9. 1004 weilt zum ersten Male ein deutscher Herrscher, Kaiser Heinrich II., auf der Burg Wischehrad in Prag. Er ist als Freund und Schutzherr der wiedereingesetzten Pschemlisliden gekommen.
Die Beziehungen vertiefen sich. 1085 erhält Wratislaw II. wegen seiner dem Reiche geleisteten Kriegshilfe gegen Italien die persönliche Königskrone. 1158 erhält wiederum ein Pschemlislide, Herzog Wladislaw II., die Krone. Im Jahre 1212 erhielt dann Pschemisl Ottokar I. von Friedrich II. von Hohenstaufen in Basel eine Urkunde, die die feierliche Bestätigung seiner königlichen Würde für ihn und seine Nachfolger enthielt. Damit war die Königswürde in Böhmen erblich.
So ist Böhmen vom Reich aus und durch das Reich Königreich geworden.
Durch deutsche Städtegründungen, Entfaltung des deutschen bäuerlichen Wesens, durch Übernahme deutscher sozialer Formen nach Böhmen und Mähren waren die Länder immer mehr und eindeutiger in den mitteleuropäischen, d. h. deutschen Kulturkreis hineingewachsen. Auch die folgende Zeit trägt den Stempel der gesamtdeutschen Entwicklung. Mit der nach dem Ende der Hohenstaufen schwindenden politischen Reichsmacht entsteht die Landeshoheit; landesfürstliche Territorien bilden sich. Das nunmehr königliche Haus der Pschemisliden strebt wie andere Fürstengeschlechter nach Hausmacht, die es ermöglicht, nach dem höchsten Rang im Reich, nach der deutschen Königs- und Kaiserwürde zu greifen. – Die Ära der Luxemburger und vor allem die Zeit Kaiser Karls IV., spiegelt die Möglichkeiten wieder, die in jenen Zeiten einer starken Hausmacht gegeben waren. Böhmen wird die Zentrallandschaft des Reiches; Karl residiert in Prag; Prag wird kultureller Mittelpunkt des Reiches und erhält die erste deutsche Reichs-Universität. Die auf Burg Karlstein aufbewahrte deutsche Kaiserkrone wird alljährlich einmal in Prag zur Schau gestellt und das Volk eilt von weit her, um diesen Tag festlich zu feiern und die Krone zu verehren. In der Folgezeit zeigt sich weiterhin der gemeinsame Einfluß geistiger Strömungen auf das deutsche und das in seiner Gefolgschaft stehende tschechische Volk. Es ist die Ära der konfessionellen Gärung. Als Vorläufer der Reformation erhebt sich in Böhmen Hus und das Hussitentum, es wächst gleichzeitig eine starke soziale Bewegung. Das Entstehen eines tschechischen Kleinbürger- und Handwerkertums in den ursprünglich ganz deutschen Städten setzt ein; der böhmische Adel vollzieht, aufgeschreckt durch die wirtschaftliche und politische Bedeutung der deutschen Stadtbürger, eine klare Wendung zum slawischen Bewusstsein. Die Verbindung zwischen wiedererwachender ständisch-adeliger Macht und hussitischer, später protestantischer Gesinnung, bildet den Schlüssel zum Verständnis für die Zeit vom Anfang des 15. bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts. Der Adel wird oppositionell und Gegenspieler des neuaufkommenden Absolutismus.
Trotz schärfster Deutschfeindlichkeit des Hussitismus hat sich dieser aber politisch nicht dauernd gegen das Reich zu behaupten vermocht. Sigismund wird als König von Böhmen bestätigt und der „nationale Hussitenkönig“ Georg von Podiebrad bezeichnet sich selbst als den „Ersten Kurfürsten des Reiches“.
Freilich greifen alle nun auftauchenden Probleme staatsrechtlicher Neuordnung des Gesamtreichsgebietes in entscheidender Weise auch auf Böhmen über.
Das Jahr 1620 ist das Schicksalsjahr, nicht nur für Böhmen, sondern für das gesamte deutsche Volk. In der Schlacht auf dem Weißen Berge siegen der Absolutismus, die Habsburger, die katholische Gegenreformation. Ein neues Europa erhebt sich. Das deutsche Volk bezahlt die Kosten, das tschechische Volk hat sie mitbezahlt. Darin liegt vielleicht die tiefste Schicksalverbundenheit der beiden Nachbarn. Nun beginnt die Loslösung vom Reiche und vom Reichsverband, ein Prozeß, der allenthalben im Gesamtreich vor sich geht. Die deutschen Landessonderstaatlichkeiten bilden und verfestigen sich. Es entstehen, teils unter dem Einfluß neuer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Verhältnisse, teils als Folge einer neu ausgerichteten auswärtigen Politik, Preußen, Württemberg, Bayern, Österreich usw. als moderne Staaten.
Böhmen ist dabei nicht anders aus dem alten Reich herausgewachsen als die deutschen Erbländer Österreichs. Es nimmt genau so wie die anderen deutschen Länder teil an dieser Periode der deutschen Verfassungsgeschichte, d. h. an der Herausbildung der modernen deutschen Teilstaaten aus der alten Substanz.
An dem staatsrechtlichen Zusammenhang Böhmens mit dem Reich ändert sich dadurch nichts. Im Gegenteil, z. B. durch die sogenannte „Readmittierung“ der böhmischen Kurwürde beim deutschen Reichstag in Regensburg zu Anfang des 18. Jahrhunderts zeigt sich (im Zusammenhang mit den Plänen einer Reichsreform der damals gut deutsch gesinnten Habsburger), daß die Zugehörigkeit Böhmens zum staatlichen Verband des deutschen Reiches außerhalb jeder Frage stand.
Es ist dabei interessant zu erwähnen, wie die neuere Geschichtsschreibung hervorhebt, daß die Krone Böhmens vom Ausgang des Mittelalters an die Rolle der römische Krone übernommen hat, und an ihrer Stelle die politische Voraussetzung für die deutsche Königs- und Kaiserwürde bildete. Venezianische und französische Gesandtschaftsberichte, Gutachten des Reichsrates in Wien, also zeitgenössische Akten, beweisen dies u. a. wiederholt. Die französische Nationalversammlung 1792 hat den Krieg mit Österreich staatsrechtlich an den König von Böhmen und Ungarn deklariert. Erst die Proklamation Österreichs zu einem Kaiserstaat anfangs des 19. Jahrhunderts lässt den Titel des Königs von Böhmen verblassen. In der tschechischen Mentalität blieb die Vorstellung von den „historischen Ländern“, den „Ländern der Wenzelskrone“, fest genug, um einen staatsrechtlichen Rahmen zu bilden, der namentlich für das erstarkende tschechische Nationalbewußtsein und die tschechische Politik im 19. Jahrhundert von größter Bedeutung geworden ist. Selbst in St. Germain und in den berüchtigten Memoiren des Herrn Benesch auf der Friedenskonferenz spielt der Begriff der „historischen Länder“ eine Rolle. Es ist aber festzuhalten: Seit 1526 und insbesondere seit 1620 teilen die böhmischen Länder in gleichem Maße das Schicksal des deutschen Volkes in der heutigen Ostmark und im Sudetengau.
In der Habsburger-Monarchie ist der höchste Grad der politischen Unselbständigkeit Böhmens erreicht. Durch die Theresianischen Reformen um die Mitte des 18. Jahrhunderts verliert Böhmen praktisch seine staatsrechtliche Sonderstellung im Rahmen der Monarchie, wenn diese auch theoretisch noch erhalten blieb und etwa in der Krönung Leopolds II. zum König von Böhmen eine gelegentliche Unterstreichung erfährt. Für die Frage der Beziehungen Böhmens zum Deutschen Reich im 19. Jahrhundert ist nun wiederum auf die Beziehungen der habsburgischen Monarchie zum Reichsverband zu verweisen. Das bedeutet, daß nach dem neuen Status der mitteleuropäischen Verhältnisse seit dem Wiener Kongreß auch die böhmischen Länder in ihrer Gänze zum Gebiet des Deutschen Bundes gehören. Die böhmischen Länder sind bis zum Jahre 1866 Bestandteil des deutschen Bundesgebietes gewesen und damit genau so deutsches Kerngebiet wie etwa Bayern, Preußen, die Rheinlande etc. Wenn im Jahre 1848 Palacky die Einladung des Frankfurter Vorparlaments mit der Begründung ablehnend beantwortete, daß Böhmen nicht zum deutschen Verband gehörte, so hat er damit eine bewußte Unwahrheit ausgesprochen. Wir dürfen heute an diese Einladung mit dem Bewußtsein zurückdenken, daß das damalige Deutschtum die Zugehörigkeit der böhmischen Länder zum deutschen staatlichen Verband durchaus lebendig empfunden hat und Palacky, den Repräsentanten der Tschechen, zur Mitgestaltung an den Reichsreformplänen heranziehen wollte.
Die Ablehnung Palackys ist charakteristisch und zugleich schicksalhaft für die Entwicklung der tschechischen Dinge geworden. Palacky hat sich in den Wunschtraum des Austro-Slawismus geflüchtet. Er hat die illusionäre Meinung verfolgt, daß sich die habsburgische Monarchie in einen Völkerverband unter slawischer Führung verwandeln ließe. Er ging auch zeitweise panslawistischen Neigungen nach (Wallfahrt nach Moskau), und sein Schwiegersohn Rieger schuf eine der Grundlagen für die Westfreundschaften (Memorandum an Napoleon III.). Palacky – der Historiker! – hat vergessen, daß die Jahre, die er nach 1866, d. h. nach der Lostrennung Österreichs vom deutschen Bund erlebte, das erste Dezennium in der tausendjährigen Geschichte seiner Heimat waren, in dem kein staatsrechtlicher Zusammenhang zwischen den böhmischen Ländern und dem Deutschen Reich bestand.
Der Zusammenbruch der Mittelmächte 1918 führte dann zum erstenmal in der Geschichte zu einer völligen Loslösung der Länder Böhmen und Mähren von deutschen Herrschaftsgebieten und zur souveräne Eigenstaatlichkeit in der Tschecho-Slowakei.
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Eines steht fest: immer ging es dem tschechischen Volk am besten, wenn es sich – friedlich arbeitend – dem deutschen Leben ein- und deutscher Führung unterordnete.
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An der Wiege des neuen Staates [der Tschechoslowakei] standen Lüge, Verrat und Größenwahn. Ein ruhmsüchtiger Philosoph hat während des Weltkrieges im Auslande die damaligen Staatsmänner der Welt belogen und ein ehrgeiziger politischer Abenteuerer hat durch geschickte Verträge mit den Regierungen der Alliieren einen „Staat“ zusammengebracht. Seine Paten waren von Haß und kleinlicher Rachsucht beseelte Entente-Politiker, die weder über geschichtliche, noch über geographische Kenntnisse verfügten und mit der Errichtung des neuen Staates eine bestimmte politische Konzeption von Siegern und Besiegten verewigen wollten. Der Staat entstand als Lohn für treugeleisteten Kriegsverrat. Er wurde weder auf Schlachtfeldern erkämpft, wie es tschechische Geschichtsfälschungen übelster Art so gerne wahrhaben wollen, noch konnte ihm eine schöpferische, tragende Staatsidee, auf der aufgebaut werden konnte, zu Grunde gelegt werden. Er war weder sozialistisch, noch demokratisch, weder einheitlich noch unabhängig, er war kein Nationalstaat, wie es in der Präambel seiner Verfassungsurkunde verlogen heißt, sondern ein Vielvölkerstaat; er war eine schlechte und gefährliche Wiederholung der zerstören Monarchie. Er wurde zum Brandherd in Europa. Der einzige Sinn und Zweck des Staates war, mitten im Herzen des deutschen Volkes und weit hineinspringend in das geschwächte Reich, Festung, Bollwerk und „Flugzeugmutterschiff“ gegen das Reich und gegen alles Deutsche zu sein. Er wurde zum Vorfeld und Glacis der Entente-Generalstäbe. Die französische Militär-Mission in Prag kommandierte auch die Innenpolitik und seine Freiheit und Unabhängigkeit reichte nur so weit, als das Interesse der Westmächte es gebot und erlaubte. Der scheinbaren Freiheit in staatsrechtlicher und internationaler Beziehung stand eine politische Abhängigkeit stärksten Ausmaßes gegenüber. Im Verfolg der antideutschen Konzeption des Staates wurde sofort mit einer Tschechisierung größten Ausmaßes in den von andersnationalen Minderheiten bewohnten Gebieten begonnen.
[...]
Wie noch nie in der Geschichte dieser Länder wurde der Volkstumskampf entfacht. Alle deutschen Kräfte wurden mobil gemacht, und 20 Jahre lang wurde um jeden Arbeitsplatz, um jede Ackerscholle, um jede Schule erbittert gekämpft. Die nationalen deutschen Parteien hatten den Staat als Nationalstaat nie anerkannt und in ihren staatsrechtlichen Erklärungen das Selbstbestimmungsrecht oder wenigstens Selbstverwaltung (Autonomie) gefordert. Der großdeutsche Gedanke, der seit Jahrzehnten in Fleisch und Blut übergegangene volkstumskämpferische Geist der Sudetendeutschen, nationalsozialistische Grundgedanken, der ewige Glaube an das Reich, das Wissen um seine inneren Werte und Kräfte – alles in den Herzen der Deutschen aus Böhmen und Mähren zutiefst verankert und lebendig – wurden zum besten Rüstzeug in diesen Not- und Kampfjahren.
[...]
Die zweite Mobilisierung Beneschs im September 1938 wurde vom Führer, der bereit war, nun das deutsche Schwert zu ziehen, mit „München“ beantwortet. Die ersten Oktobertage sehen, seit 1866 zum erstenmal wieder, deutsche Truppen im Sudetengebiet und vor dankbarer Freude weinende befreite deutsche Menschen.
Freilich war auch das nur der erste Akt im großen Reichsschöpfungswerk des Führers. Die alten Reichslande Böhmen und Mähren waren zerrissen, die Randgebiete zwar beim Reich, ihr Kern aber lebte als eigener tschecho-slowakischer Reststaat weiter. Da die Tschechen auch jetzt noch nicht erkannten, wieviel die Uhr der Weltgeschichte für sie geschlagen hatte und auch jetzt noch eine gegen das Reich gerichtete Politik verfolgten, war der Schritt, der nun folgen mußte, eigentlich vorgezeichnet. Man muß folgendes wissen: Der Staatsvoranschlag der Rest-Tschecho-Slowakei für das Jahr 1939, der im Dezember 1938 – also zwei Monate nach der Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete in das Reich und nach dem Verlust großer Gebietsteile an Ungarn und Polen – vorgelegt wurde, enthält für militärische Ausgaben noch immer die Summe von 1,4 Milliarden Kronen. Dabei gab der Staat offiziell vor, auf jede Aggressiv-Politik zu verzichten. Man muß ferner wissen, daß ein riesiges Waffenarsenal und Bombenlager hier im Herzen Europas vorhanden war, über das die tschechischen – damals noch beneschhörigen – Militärs verfügten. In Kenntnis dieser Dinge wird man verstehen, daß der Führer den scharf geschliffenen Dolch im deutschen Körper nicht dulden konnte. Man hat später am Beispiel Jugoslawiens gesehen, wie eine Handvoll verhetzter Offiziere einen Staat in einen völlig wahnsinnigen Krieg treiben und damit zugrunderichten kann.
Die Berliner Reise des Staatspräsidenten Dr. Hácha, der von sich aus die aus den Umtrieben der Offiziersclique für das tschechische Volk erwachsenden Gefahren erkannte, und seine Bitte um den Schutz des Reiches brachten die friedliche Lösung.
Am 16. März 1939 konnte der Führer aus den Fenstern der alten deutschen Kaiserburg zu Prag, die im Wandel der Zeiten so viele Fürsten, Könige und Kaiser beherbergt hatte, auf die hunderttürmige alte Stadt zu seinen Füßen blicken, deren Bewohner zwar nun in der Mehrzahl tschechisch, deren Steine, Türme und Baudenkmale aber wie immer deutsch redeten.
Dieser „Augen-Blick“ war im wahrhaften Sinne von größter geschichtlicher Bedeutung. Der Führer revidierte eine irregegangene geschichtliche Zwischenepoche und fügte wieder zusammen, was von Natur aus zusammengehörte, Böhmen und Mähren und das Reich. Der an diesem Tage verkündete Erlaß des Führers – kein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, sondern ein aus der Hoheit des Reiches entsprungener staatsrechtlicher Akt – über die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren knüpft an die tausendjährige Zugehörigkeit dieses Raumes zum Deutschen Reich an und nimmt ausdrücklich darauf Bezug. Er weist damit auf einen Tatbestand hin, der für diese tausendjährige Zeitspanne konstitutiv war und die Beziehungen des tschechischen Volkes zum deutschen Nachbarn festgelegt hat.
Aus Karl Hermann Frank: Böhmen und Mähren im Reich, Prag 1941, hier S. 5-18, 19, 21f., 23, 27f.
